§ 1 Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge die Eventbooth, Kreuzlingerstraße 33, 82110 Germering, vertreten durch den Inhaber Laszlo Schmidt und dem Mieter geschlossen werden.
(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen ihrer Gültigkeit der Schriftform.
(3) Als Werktag gelten die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag.
(4) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen ist München.
§ 2 Mietgegenstand
(1) Eventbooth vermietet Fotoboxen inklusive Fotodrucker, Zubehör und Accessoires
(2) Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich durch Lieferung des Vermieters an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Eventbooth bestätigt die Verfügbarkeit der Mietgegenstände einer Buchungsanfrage zum angefragten Termin schriftlich, per E-mail. Besteht eine eindeutige schriftliche Anfrage/Buchung wird die Buchung mit dem Versand einer Buchungsbestätigung verbindlich.
§ 4 Mietzeitraum
(1) Eventbooth sieht vierstündige, oder längere, Veranstaltungen vor.
(2) Gelangt der Mietgegenstand aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung des vereinbarten Betrages verpflichtet.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise sind in Euro zu verstehen. Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Insbesondere sind alle Preise ohne Gewähr.
(2) Offene Kosten sind vor der Veranstaltung zu entrichten. Dies kann durch Überweisung, Barzahlung bei Lieferung oder per PayPal erfolgen. Bei Nichterfolgen behält sich Eventbooth das Recht vor, die Lieferung einer Fotobox zu stornieren.
§ 6 Vertragspflichten des Mieters
(1) Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen.
(2) Die Mietsache darf aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit ausschließlich in wettergeschützter Umgebung verwendet werden.
(3) Wird die Fotobox in dunklen Räumen verwendet, muss dies vorab mit Eventbooth besprochen werden, um qualitativ hochwertige Bilder zu gewährleisten.
(4) Die Mietsache darf direktem Sonnenlicht in Kombination mit hohen Temperaturen, sodass eine Beschädigungsgefahr für technische Komponenten besteht, nicht ausgesetzt werden.
(5) Der Mieter verpflichtet sich, die Betriebstemperatur des Mietgegenstandes zwischen 0°C und 35 °C zu halten, sofern kein Mitarbeiter von Eventbooth vor Ort ist.
(6) Der Mieter sowie andere Personen, welche den Mietgegenstand benutzen, müssen die Geräte der Einweisung gemäß bedienen. Der Mieter ist verantwortlich dafür, Dritte Personen in Kenntnis zu setzen.
§ 7 Verlust/Beschädigungen am Mietobjekt
(1) Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch uns geprüft und im einwandfreien Zustand geliefert. Demnach gehen Schäden an den Mietgegenständen zu Lasten des Mieters, falls dieser oder dessen Gäste dafür verantwortlich sind.
(2) Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte unmittelbar an Eventbooth zu melden.
(3) Bei Funktionsunfähigkeit der Mietsache haftet der Vermieter Eventbooth und erstattet dem Mieter einen Teil bzw. den komplett gezahlten Geldbetrag zurück.
(4) Verlust oder Beschädigung der Accessoirs werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 8 Technische Probleme
(1) Treten technische Probleme während des Events auf, hilft dem Kunden der technische Support oder der Mitarbeiter vor Ort.
(2) Nachträgliche Reklamationen, ohne dass der technische Support während der Veranstaltung kontaktiert wurde, sind ausgeschlossen.
§ 10 Fotosicherungen
(1) Dem Kunden wird ein USB-Stick mitgeliefert, auf dem die aufgenommenen Fotos gesichert werden. Der USB-Stick bleibt im Besitz des Kunden.
(2) Der Vermieter sichert alle Aufnahmen 30 Tage lang auf einer gesicherten Festplatte, um möglichen Verlust des USB-Sticks einmalig auszugleichen.
§11 Bildrechte
(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
(3) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
(5) Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(6) Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber; Foto: © by Eventbooth des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
(7) Sollten während des Events Bilder von Eventbooth gemacht werden, werden die Im Vordergrund stehenden Personen mündlich darüber informiert. Sollten diese Bilder von Eventbooth im Internet hochgeladen werden (z.B. Instagram) so werden nicht einverstandene Personen oder nicht in Kenntnis gesetzte Personen verpixelt, sofern sie zu erkennen wären.
§ 12 Widerrufsrecht für Mieter
(1) Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt am 15. Tage nach der Buchung. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung/Buchungsbestätigung. Tritt der Kunde fristgerecht vom Vertrag zurück, so wird der Vermieter ihm die ggf. bereits gezahlte Miete innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für seine Zahlung an den Vermieter verwendet hat.
§ 14 Haftung des Vermieters
(1) Die verschuldungsunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.
(2) Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
§ 13 Stornierungsgebühren
(1) Eventbooth behält sich Stornierungsgebühren vor, sollte eine Stornierung erfolgen und das Widerrufsrecht erloschen sein. 35% (Die Anzahlung) des Rechnungsbetrages für Stornierungen 45 Tage vor dem zu beliefernden Event und 50% des Rechnungsbetrages für Stornierungen 30 Tage vor dem zu beliefernden Event.
(2) Ab dem 10. Tag vor dem gebuchten Termin erlischt das Stornierungsrecht des Mieters.
(3) Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter steht es frei nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(4) Die sich aus Ziffer 13.1, 13.2 und 13.3 ergebenden Regelungen gelten nicht, wenn der Mieter wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Laszlo Schmidt
Kreuzlingerstraße 33
82110 Germering
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